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Arbeitsrecht

Tarifdaten nach Branchen

Die auf dieser Seite veröffentlichten Branchentarifauszüge beruhen auf Mitteilungen, welche die Tarifvertragsparteien an das Tarifregister übermittelt haben. Diese Grunddaten sollen einen ersten Überblick über ausgewählte tarifliche Branchen im Freistaat Sachsen geben. Für etwaige Unrichtigkeiten oder die jederzeitige Aktualität können wir leider keine Haftung übernehmen.

Bitte beachten Sie:

Die Tarifdatenblätter werden derzeit im Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) überarbeitet und aktualisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch nicht für alle Branchen die aktuellen Fassungen zur Verfügung gestellt werden. Gern können Sie sich an das ZEFAS wenden, um die Aktualität des einzelnen abgebildeten Branchenauszugs zu erfragen.

Kontakt

E-Mail: tarifanfrage@zefas.sachsen.de

Tarifauskunft

Im Tarifregister Sachsen werden alle Tarifvertragsabschlüsse, deren Änderungen als auch Aufhebungen sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit erfasst und eingetragen. Dabei handelt es sich um Tarifverträge, welche sich auf den Freistaat Sachsen erstrecken. Diese Tarifverträge können dabei für die Bundesrepublik Deutschland, für mehrere Bundesländer oder auch regional nur auf Sachsen beschränkt abgeschlossen sein. Seit 2022 wird das Tarifregister für Sachsen im ZEFAS geführt.

Gern können Sie sich im ZEFAS auf Anfrage über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Branchen-Tarifverträgen im Freistaat Sachsen sowie zu einzelnen inhaltlichen Bestimmungen informieren. Darüber hinaus können Sie auch Informationen über allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge erhalten.

Den Service der Tarifauskunft können jegliche Interessenten nutzen, sowohl Unternehmen, Arbeitnehmer als auch deren Vertreter, Institutionen, Behörden und sonstige Auskunftsinteressierte.

Für eine individuelle Auskunft werden Sie um Angabe des angefragten Wirtschaftszweiges bzw. der Branche sowie um die Art der gewünschten Auskunft gebeten (z. B.: Haben Sie Fragen zur tariflichen Branchenvergütung? oder: Haben Sie Fragen zur Eingruppierung und daraus resultierenden Vergütung oder zu Kündigungsfristen, Auszubildendenvergütungen? etc.).

Bitte beachten Sie für Ihre Anfragen:

Vollständige Branchen-Tarifverträge können nicht übermittelt werden. Darüber hinaus werden keine Auskünfte zu Firmen-/Haustarifverträgen erteilt. Gern können Sie sich in diesen Fällen an die tarifvertragsschließenden Parteien (Arbeitgeberverbände/Gewerkschaften) oder den jeweiligen tarifvertragsschließenden Arbeitgeber wenden.

Eine Rechtsberatung und Rechtsauskunft im individuellen Einzelfall kann aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht geleistet werden.

Kontakt für Tarifauskünfte

E-Mail: tarifanfrage@zefas.sachsen.de

Rechtsauskunft

Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband, wenn Sie dort Mitglied sind. Anderenfalls stehen Ihnen Rechtsanwälte oder Dienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder die anwaltlichen Beratungsstellen nach dem Beratungshilfegesetz zur Verfügung. (Den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen obliegt als Tarifvertragsparteien das vorrangige Verfügungsrecht über ihre Tarifverträge.)

Das Tarifregister beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt Einsicht in das Register und die dort registrierten Tarifverträge nach § 16 Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes und erteilt Auskunft zum Arbeitsrecht (keine Rechtsberatung).

Bürgertelefon BMAS

Telefon: +49 30 221911-004

Webseite: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/

Rechtsuchende, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht, können sich an das örtlich zuständige Amtsgericht wenden und dort Beratungshilfe beantragen. Das Beratungshilfegesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen das Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellt, mit dessen Hilfe ein Rechtsanwalt beauftragt werden kann.

Amt24 – Beratungshilfe bei Gericht beantragen

Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder

Zuhörer eines Vortrages in einem Hörsaal. © SMWA/Ronald Bonß

Gemäß § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz werden Bildungs- und Schulungsveranstaltungen für die Mitglieder von Betriebsräten auf ihre Geeignetheit geprüft und über ihre Anerkennung entschieden. Ehrenamtliche Betriebsratsmitglieder, einschließlich Jugend- und Auszubildendenvertretungen, können für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freigestellt werden.

Anträge können Organisatoren dieser Bildungsveranstaltungen bis möglichst acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen. Einzelne Teilnehmer sind nicht antragsberechtigt.

        Die Anträge sollten folgende Angaben enthalten:

        • Antragsteller/Antragstellerin
        • Bezeichnung und Sitz des Veranstalters/der Veranstalterin
        • Veranstaltungsort
        • Datum und Zeitraum
        • Veranstaltungsbezeichnung
        • Angaben zur Zielgruppe
        • Referenten
        • geplanter Ablauf und
        • eine Darstellung (des allgemeinen und konkreten Eignungsgrundes) der Geeignetheit für die Betriebsratsarbeit.

        Die Anerkennung als geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. 

        Eine Veranstaltung ist dann geeignet, wenn die vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit nützlich sind. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Kenntnisse für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im konkreten Betrieb auch benötigt werden. Geeignet sind vor allem Schulungen, die der Vermittlung betriebsverfassungsrechtlicher Grundlagenkenntnisse dienen. Auch Lehrveranstaltungen, beispielsweise zu folgenden Themen sind geeignet: Arbeitsrecht, allgemeines Sozialrecht, wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Fragen, Arbeitswissenschaft, Personalplanung, Arbeitsbewertung und betrieblicher Umweltschutz.

        Kontakt für die Anträge zur Anerkennung der Bildungsveranstaltungen

        Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

        Grundsatzfragen, Arbeits- und Tarifrecht

        Telefon: +49 351 564-82199

        E-Mail: referat212@smwa.sachsen.de

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